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VG Augsburg, 05.12.2017 - Au 7 K 17.35052 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 5; AsylG § 71; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 60 Abs. 5, 7 Satz 1
Klage auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens - Zugehörigkeit zur Ethnie der Ibo keine asylrechtsrelevante Verfolgung - rewis.io
Klage auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens - Zugehörigkeit zur Ethnie der Ibo keine asylrechtsrelevante Verfolgung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16
Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener …
Auszug aus VG Augsburg, 05.12.2017 - Au 7 K 17.35052
Die Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens gemäß § 71 AsylG stellt sich nach Inkrafttreten des Integrationsgesetzes zum 6. August 2016 (BGBl. 2016 I 1939) als Entscheidung über die Unzulässigkeit eines Asylantrags nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG dar, die mit der Anfechtungsklage anzugreifen ist (BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 1 C 4.16 - juris Rn. 15 ff.).Für das Rechtsschutzziel der Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG ist in der Hauptsache weiterhin eine hilfsweise zu erhebende Verpflichtungsklage statthaft (BVerwG, U.v. 14.12.2016, a.a.O. Rn 20).
- VG Minden, 28.01.2020 - 10 K 4676/18
- VG Minden, 16.08.2022 - 10 K 2157/22
Algerien: Neue und erhebliche Änderung der Sachlage zur Verfolgung von …
- VG Minden, 06.04.2022 - 10 K 3200/20